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Steuerliche Absetzbarkeit
Egal ob Sie Arbeitnehmer*in oder selbständig sind: Die Teilnahmegebühren können Sie steuerlich voll absetzen, wenn Sie in Österreich steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist lediglich, dass der Lehrgang für Sie eine Weiterbildung im bestehenden Berufsfeld oder eine Ausbildung in einem verwandten Beruf darstellt. Abhängig von Ihrem Einkommen können Sie bis zu 50% der Teilnahmegebühren zurückerhalten. Dies ist bei den Bildungsangeboten der WU Executive Academy typischerweise der Fall.
Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, auswärtige Nächtigungen).
Nähere Informationen erhalten Sie:
Entscheidet der/die Arbeitgeber*in statt der Auszahlung einer Prämie die Kosten eines Studienprogramms an der WU Executive Academy zu übernehmen, entsteht eine Kostenersparnis für beide Beteilige.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen:
Alle Angaben ohne Gewähr!