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Nahaufnahme eines Notizbuchdeckels mit dem Text „WU Executive Academy“ in weißer Schrift. Ein blauer Stift mit der Website „executiveacademy.at“ ist oben auf dem Notizbuch teilweise sichtbar. - WU Executive Academy ©WU Executive Academy

Für Arbeitnehmer*innen, Selbständige und Arbeitgeber

Sparen Sie bis zu 50% der Teilnahmegebühren!

Egal ob Sie Arbeitnehmer*in oder selbständig sind: Die Teilnahmegebühren können Sie steuerlich voll absetzen, wenn Sie in Österreich steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist lediglich, dass der Lehrgang für Sie eine Weiterbildung im bestehenden Berufsfeld oder eine Ausbildung in einem verwandten Beruf darstellt. Abhängig von Ihrem Einkommen können Sie bis zu 50% der Teilnahmegebühren zurückerhalten. Dies ist bei den Bildungsangeboten der WU Executive Academy typischerweise der Fall.

Steuerliche Absetzbarkeit der Teilnahmegebühren und aller Kosten

Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, auswärtige Nächtigungen).

  • Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.

  • Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmer*innenveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom Gesamteinkommen ab. Verdienen Sie mehr als € 90.000 pro Jahr, so refundiert Ihnen der Staat für jeden darüber liegenden Euro die Hälfte aller Kosten. Bei einem Einkommen zwischen € 60.000 und € 90.000 sind es immerhin noch rd. 48%.

Nähere Informationen erhalten Sie:

Beidseitige Kostenersparnis bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Entscheidet der/die Arbeitgeber*in statt der Auszahlung einer Prämie die Kosten eines Studienprogramms an der WU Executive Academy zu übernehmen, entsteht eine Kostenersparnis für beide Beteilige.

  • Für den/die Arbeitnehmer*in ist im Gegensatz zu einer Prämie die Förderung von Weiterbildung durch die ArbeitgeberIn steuerfrei. Der finanzielle Vorteil beträgt so bis zu 50%.

  • Und auch Ihr/Ihre Arbeitgeber*in profitiert davon: Es fallen keine Lohnnebenkosten an. Im Gegenteil, der Staat beteiligt sich an den Kosten mit 25% (bei Kapitalgesellschaften) bzw. bis zu 50% (bei Einzelunternehmern).

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen:

Alle Angaben ohne Gewähr!

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Los geht's!