Universitätslehrgang Werbung & Verkauf lehrt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

02. März 2018

Minenfeld Social Media Recht

Frau zieht sich eine Maske vom Kopf
Das Recht am eigenen Bild ist höchstpersönlich – ohne Einwilligung drohen Schadensersatzansprüche.

Für einen wirksamen Auftritt in sozialen Netzwerken muss das Unternehmen Inhalt produzieren: Texte, Graphiken, Fotos, Videos erstellen und veröffentlichen, um so die Fangemeinde bei der Stange zu halten und neue InteressentInnen zu gewinnen. Kaum ein Unternehmen hat die Ressourcen, jeden Inhalt selbst zu erstellen. Daher benutzen viele fremdes Material. In der Mehrzahl der Fälle geht das ungestraft durch, weil die UrheberInnen des Inhaltes oft besseres zu tun haben als zu verfolgen, wo und in welchem Zusammenhang ihr geistiges Eigentum am Ende landet und von wem es verwendet wurde. Doch immer mehr Menschen kämpfen um Ihre Rechte. Kommerzielle Nutzung des Internets erfordert daher, dass Firmen sich auch fit machen im Social Media Recht. Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen, Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder des Copyrights der FotografInnen -Studierende des Lehrgangs lernen, kostspielige und nervenaufreibende Rechtsstreits zu vermeiden.

StudentInnen des Universitätslehrgang Werbung & Verkauf entwickeln Gespür für potentielle Streits im Mienenfeld des Social Media Rechts

Jeder, der etwas im Netz veröffentlicht, muss sich die Frage stellen, ob er an dem Inhalt überhaupt die Rechte hat. Zwar ist das Social Media Recht in den meisten Ländern -und vor allem auf internationaler Ebene- noch sehr jung, Gesetzgebung und Rechtsprechung hinken der Realität aber mit einiger Verspätung nach. Doch in den meisten Ländern gelten die gleichen Grundprinzipien und immer mehr RechteinhaberInnen wehren sich erfolgreich gegen die Verletzung ihrer Rechte.  Deshalb ist es so wichtig, dass der Universitätslehrgang Marketing & Sales auch ein Basiswissen in Social Media Recht vermittelt.  

Das Thema ist komplex und Ziel ist es, Bewusstsein zu wecken für die Minen, in die verantwortliche Marketing-Beauftragte eines Unternehmens treten können. So gilt die unumstößliche Faustregel, dass das „Werk“, das sogenannte geistige Eigentum eines anderen, also zum Beispiel ein Text, ein Bild oder ein Film, nicht ohne die Einwilligung des „Schöpfers“ von jemand anderem veröffentlicht werden darf. Diese Einwilligung muss vor der Veröffentlichung und am Besten schriftlich vorliegen.

Eine Hand zeigt vorwurfsvoll aus einem Computer Screen heraus auf einen Mann
Straftaten gegen die persönliche Ehre - Der Schmerz der anderen kann schnell zu Ihrem Schmerz werden.

Studierende des Universitätslehrgangs Werbung & Verkauf lernen, dass immer mehr AutorInnen, FotografInnen und Privatleute Ihre Rechte einklagen

Die TeilnehmerInnen des Universitätslehrgangs Werbung & Verkauf kennen die Ausnahme der Urheberrechtsverletzung im Social Media Recht: Für Fotos gilt, dass selbst bei Fotos von professionellen Archivanbietern genau geklärt werden muss, ob das Foto, für den gewünschten Zweck und Umfang verwendet werden darf. Dazu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam lesen!

Aufpassen auch beim Recht am eigenen Bild: Ohne Zustimmung darf niemand fotogarfiert werden. Das gilt selbst für MitarbeiterInnen des Unternehmens, es sei denn sie haben im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel unterschrieben. Eine weitere Ausnahme ist, wenn die Person nur sogenanntes Beiwerk ist, also nur im Hintergrund erscheint und kaum erkennbar ist. Last but not least: Vorsicht mit Inhalt, der als beleidigend oder ehrverletzend empfunden werden kann. Gerichte sind da sehr streng und Schadensersatz kann schmerzhaft hoch ausfallen.

Junge Menschen bei einer öffentlichen Veranstaltung
Recht am eigenen Bild? Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, will wahrgenommen werden.

Wenn Sie sich also wappnen wollen gegen das rechtliche Minenfeld im Social Media Recht, machen Sie das Zertifikat Werbung & Verkauf, mehr Info dazu erhalten Sie hier.

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