Auch Nicht-JuristInnen wollen Recht haben: Juristisches Fachwissen immer gefragter

20. April 2016

Stetige Zunahme von juristischen Fragenstellungen im Unternehmensalltag

In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr europäische Unternehmen dazu entschlossen, ihre Geschäftstätigkeit  - neben dem heimischen Markt - auch ins Ausland zu verlegen. Die Zahl grenzüberschreitender Kauf- und Dienstleistungsverträge steigt somit stetig. Für Nicht-JuristInnen bedeutet das, dass sie sich immer häufiger mit juristischen Fragestellungen auseinandersetzen müssen. Im folgenden Interview erklärt Prof. Georg Kodek, Akademischer Leiter des Master of Legal Studies (EBL) und Richter am Obersten Gerichtshof, wie der Master of Legal Studies (EBL) hier wertvolle Dienste leisten kann, indem er sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen mit dem notwendigen juristischen Fachwissen versorgt.

Prof. Georg Kodek, Akademischer Leiter des Master of Legal Studies (EBL) im Interview

Woher kommt die stetige Zunahme von juristischen Fragenstellungen im Unternehmensalltag?

Die Normendichte und –komplexität hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dieses schon aus dem nationalen Recht bekannte Phänomen wird – etwa bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten - durch das europäische Unionsrecht noch zusätzlich verstärkt. Unternehmen stellt dies vor große Herausforderungen. Auch Nicht-Juristnnen sind immer häufiger mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, und gerade für Führungskräfte sind fundierte Rechtskenntnisse heutzutage nicht mehr eine Zusatzqualifikation, sondern eine notwendige Basis, um den Anforderungen ihres täglichen Berufsalltags gerecht zu werden.

Welche Möglichkeiten gibt es in der Praxis, wenn entweder die eigene Rechtsabteilung fehlt, etwa aufgrund der Unternehmensgröße, oder nicht regelmäßig ein/eine JuristIn konsultiert werden soll/kann?

Wer im Zuge seiner Tätigkeit regelmäßig mit Rechtsfragen konfrontiert ist (egal ob mit Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Immobilienrecht), befindet sich an einer besonderen Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Technologie. Um an dieser Schnittstelle erfolgreich agieren zu können, bedarf es aber auch besonderer Kenntnisse. Deshalb erweisen sich Ausbildungen wie der Master of Legal Studies als äußerst sinnvoll, denn sie bieten eine grundlegende Vorbereitung auf rechtliche Fragestellungen in der täglichen Arbeit. Zu den wichtigsten zählen hier sicherlich der Abschluss von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, die die Grundlage der Geschäftstätigkeit der meisten Unternehmen bilden. Gerade Klein- und Mittelunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung profitieren von Mitarbeitern, die über ihre fachliche Qualifikation hinaus umfangreiche juristische Kenntnisse mitbringen.

Immer mehr Unternehmen sind grenzüberschreitend tätig. Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass sich Nicht-JuristInnen immer stärker mit juristischen Fragestellungen auseinandersetzen müssen, die mehrere Rechtssysteme gleichzeitig betreffen. Um welche Themenbereiche geht es denn hier in der Praxis insbesondere?

Auch hier stehen an erster Stelle grenzüberschreitende Kauf- und Dienstleistungsverträge. Zunehmend Bedeutung erlangt aber auch grenzüberschreitendes Arbeitsrecht. Komplexer wird es dann, wenn im Ausland eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft gegründet werden soll oder dort umfangreichere Tätigkeiten erbracht werden.

Warum?

Hier spielt dann nicht nur ausländisches Steuerrecht, sondern auch ausländisches Zivilrecht, Gewerberecht, Umweltrecht und sonstiges Regulierungsrecht hinein. All dies muss dann natürlich entsprechend berücksichtigt werden.

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Bis zu welchen Punkt ist es mit einer solchen Ausbildung möglich, juristische Fragestellungen selbst zu lösen? Ab wann ist in jedem Fall ein/eine JuristIn hinzuzuziehen?

Natürlich bedeutet ein Lehrgang wie der Master of Legal Studies nicht, dass sich AbsolventInnen in Zukunft jedwede Konsultation von JuristInnen ersparen. Ein derartiger Anspruch wäre unseriös und ist auch nicht das Ziel der Ausbildung. Vielmehr dient eine derartige Ausbildung dazu, ein juristisches Grundverständnis und Grundwissen aufzubauen und so den Dialog zwischen unseren AbsolventInnen und den JuristInnen zu fördern. Durch die Vermittlung des entsprechenden Problembewusstseins ist es möglich, besser abzuschätzen, wo Probleme auftreten können, die fachlichen juristischen Rat notwendig machen.

Als AbsolventInnen sind sie im juristischen Denken und der juristischen Arbeitsmethodik geschult, stellen die richtigen Fragen und verstehen die Antworten dazu besser. Insoweit dient der Lehrgang auch dazu, die Zusammenarbeit mit einer hauseigenen Rechtsabteilung oder externen BeraterInnen effizienter zu gestalten.

Wie detailliert sollte denn das rechtliche Grundwissen von EntrepreneurInnen sein, wenn es um die länderspezifischen Unterschiede in den einzelnen Rechtssystemen geht? Was macht hier Sinn/was nicht?

Wichtig sind vor allem ein juristisches Grundverständnis und ein damit verbundenes Problembewusstsein. Über Detailkenntnisse in mehreren ausländischen Rechtsordnungen verfügen aber nur wenige Spezialisten. Nimmt der Komplexitätsgrad derart zu, empfiehlt es sich auf jedem Fall, erfahrene ExpertInnen zu konsultieren.

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