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Was ist erlaubt?
Ein Produkt verkauft sich gut, wenn es gut vermarktet wird, wenn es aus der Masse hervorsticht und wenn es besser scheint als Konkurrenzprodukte!
Oft begegnen einem Produkte, die mit „das Beste“, mit „die Nummer 1“ oder mit anderen Superlativen betitelt sind. Im Supermarkt lauern an jeder Ecke fragwürdige Top-Bewertungen dieser Art. Es wirkt ganz so, als ob man so ziemlich alles auf ein Produkt schreiben dürfte. Doch ist das wirklich so? Kunden zu gewinnen und sein Produkt besser zu verkaufen ist ein legitimes Ziel für Unternehmen. Doch hält das Angebot nicht, was es verspricht oder hat ein anderes Unternehmen dadurch Nachteile, dann ist dies ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht!
Demnach darf man sich also nicht einfach „der Beste“ nennen? Nun, das ist nicht ganz so einfach. Beim Wettbewerbsrecht geht es lediglich darum, einen fairen Wettbewerb zu wahren. Man muss sich an gewisse Spielregeln halten. Dazu zählen beispielsweise keine Falschaussagen über Konkurrenzunternehmen, Nachahmungen oder sogar Täuschung der Inhalte des eigenen Produkts. „Der Beste“ ist also nicht automatisch rechtswidrig. „Besser als… “ kann dagegen schnell zum Problem werden.
Weitere Spielregeln und worauf man genau achten muss, lernt man als Student der WU Executive Academy.
Jeder kennt die Werbekriege von Coca Cola und Pepsi, oder von BMW und Audi, die sich gegenseitig durch trickreiche Anspielungen übertrumpfen. Dabei bewegen sich die Unternehmen auf sehr dünnem Eis, schaffen es jedoch geschickt dem langen Arm des Gesetzes zu entgehen.
Bis vor wenigen Jahren war Werbung mit direkten Vergleichen zu namentlich benannten Konkurrenzprodukten noch unzulässig. Das Konkurrenzprodukt durfte nicht identifizierbar sein.
Doch schon damals vor 20 Jahren machte Coca Cola durch Grauzonen-Werbung von sich Reden, indem das Produkt bei einem gezeigten Geschmackstest gegen zwei unkenntliche Konkurrenzprodukte gewann.
Mit Umsetzung verschiedener Richtlinien, ist das europäische Gesetz 2007 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert worden und erklärt direkte Werbevergleiche für grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweilige Werbeaussage nachprüfbar ist und der Wahrheit entspricht.
Monopole und Wettbewerbsverzerrung sind weitere Rechtswidrigkeiten unserer Zeit. Eine Wettbewerbsverzerrung kann zum Beispiel durch Preisabsprachen entstehen. Doch auch hier schützen Gesetze Kunden, Mitbewerber und Dritte, so dass Unternehmen eben nicht untereinander auf Kosten der Verbraucher ihre Preise bestimmen, sondern im Wettbewerb zueinander.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Gesetze, die es bei der Akquise und Gewinnung von Kunden zu beachten gibt - von Täuschung bishin Schleichwerbung bis zu Markenschutz und Patent. Es gibt nach wie vor Grauzonen und Grenzen der Zulässigkeit. In welchen Fällen Werbung "unlauter" ist und in welchen nicht, erfahren Studenten im Seminar Werbung & Verkauf.
Oft ist einem gar nicht bewusst, dass man gerade gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Aber wie lassen sich Wettbewerbsverstöße am Besten vorbeugen und letztlich vermeiden? Ein gutes Qualitätsmanagement ist dabei das A und O. Absolventen der „Weiterbildung Verkauf“ lernen Qualitätsmanagement im Unternehmen gekonnt umzusetzen.
Ein Produkt muss dem entsprechen, womit es beworben wird. Es muss alle Funktionen erfüllen, die angekündigt wurden. Hält das Produkt, was es verspricht, dann wird eine provozierende, laute Werbung mit vielen Superlativen eher mal durchgewunken.
Hat das Produkt hingegen qualitative Schwächen, dann führen waghalsige Sprüche eher zu wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Wenn Sie lernen wollen, wie man Werbung richtig einsetzt, Grauzonen erkennt und nicht gegen Gesetze verstößt, klicken Sie hier: Zertifikat Werbung & Verkauf